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Aquarell-Pinsel 4

DIENSTLEISTUNGEN

Für Kosmetika gelten hohe rechtliche Anforderungen. In der EU maßgeblich dafür ist die EU-Kosmetik-verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Diese Anforderungen gelten für Kosmetika, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden gleichermaßen. Genauso vielfältig wie das Sortiment an Kosmetika auf dem Markt ist, sind auch die Anforderungen unserer Kunden. Wir unterstützen Sie nach Ihrer individuellen Aufgabenstellung, bei Bedarf auch zusammen mit unseren Kooperationspartnern.

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Eine Auswahl unserer Dienstleistungen:

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  • Umfassende Beratung von Herstellern, Lohnherstellern, Händlern und Importeuren von Kosmetika von A-Z
     

  • Erstellen von Sicherheitsberichten gemäß europäischer Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009

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  • Unterstützung beim Aufbau und Führen von Produktinformationsdateien (PID)

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  • Registrierung Ihrer Produkte im CPNP (Notifizierung gemäß Artikel 13, Kosmetikverordnung)

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  • Überprüfung der Kennzeichnung des Produkts

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  • Erstellen von Sicherheitsdatenblättern (MSDS) gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

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  • Wirknachweise, Analytik und Mikrobiologie
     

  • Unterstützung bei der Produktentwicklung

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  • Ausarbeitung von Lohnherstellungsverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
     

  • Kompetente Beratung von Kosmetikherstellern mit Sitz außerhalb der EU, die ihre Produkte auf dem EU-Markt vermarkten wollen. Wir Sind für Sie da vom Bestimmen einer verantwortlichen Person, über die Erstellung der erforderlichen Dokumente (z.B. Sicherheitsbericht, PID) bis hin zur Anmeldung im CPNP.

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Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns. Kontaktdetails finden Sie hier.

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